Regeln der Veranstaltung
„Days of Thunder 2009“
1. Präambel
1.1. Begriffsdefinitionen
Teilnehmer: Besucher der Veranstaltung, die aktiv am Geschehen teilnehmen und das zur Verfügung gestellte technische Gerät nutzen.
Veranstalter: Als Veranstalter gelten die im Rahmen des Oberösterreichischen Veranstaltungsgesetzes genannten Personen, als auch diejenigen Personen, die von diesen Veranstaltern als Organisatoren ausgeschrieben werden. Eine Liste dieser Personen wird im Eingangsbereich der Veranstaltung ausgehängt.
Veranstaltungsgelände: Als Veranstaltungsgelände gilt das gesamte Areal der Rieder Messe, insbesondere der Messehallen 16 und 17, einschließlich des unmittelbare Außenbereiches / Parkplatz.
1.2. Allgemeines
Durch Anmeldung zur Veranstaltung "Days of Thunder 2009" (nachfolgend als Veranstaltung bezeichnet) bindet sich der Teilnehmer verbindlich an die folgenden Regeln.
Der Zweck der Veranstaltung ist das Spielen von Computerspielen über ein Netzwerk, sowie die Kommunikation unter den Teilnehmern.
Im Rahmen der Veranstaltung werden dem Teilnehmer ein Anschluss an das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Netzwerk, als auch ein für den Betrieb des Computers und dessen Peripheriegeräte (Monitor, Maus, ...) benötigter Stromanschluss zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der vom Veranstalter bereitgestellten Ressourcen darf nur im Rahmen des Veranstaltungszwecks erfolgen.
Übermäßiger, den Zweck der Veranstaltung wesentlich übersteigender Datenverkehr (Traffic) kann vom Veranstalter jederzeit unterbunden werden.
2. Regeln zur Veranstaltung
2.1. Funktionstüchtigkeit von elektrischen Geräten
Der Veranstalter ist ausschließlich für die Funktionstüchtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen (siehe Abschnitt 1.2) verantwortlich.
Der Veranstalter haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit der von Teilnehmern mitgebrachten elektrischen Geräte.
Kommt es während der Veranstaltung zu Unterbrechungen oder Ausfällen, so kann für diesen Zeitraum vom Veranstalter kein Geld zurückerstattet werden.
2.2. Betrieb von elektrischen Geräten
Der Teilnehmer darf an das Stromnetz ausschließlich zum Betrieb des Computers benötigte Geräte anschließen. Werden andere Geräte (zB. Küchengeräte, Beleuchtungskörper,...) angeschlossen, können diese bis zum Ende der Veranstaltung vom Veranstalter konfisziert werden. Eine Ausnahme bilden hier so genannte "Trafo-Geräte" wie z.B. Handyladegeräte.
Die endgültige Entscheidung was angeschlossen werden darf obliegt dem Veranstalter.
2.3. Soundwiedergabe
Zur Soundwiedergabe sind ausschließlich Kopfhörer zugelassen. Aktivlautsprecher sind explizit verboten.
2.4. Sicherheit
Um die allgemeine Sicherheit zu erhöhen ist offenes Feuer und Licht strengstens verboten.
Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.
Den Anweisungen des Veranstalters ist unter allen Umständen Folge zu leisten.
2.5. Haftung
Kommt es im Laufe der Veranstaltung zu Personen-, Sachschäden oder Folgeschäden jeglicher Art, so kann der Veranstalter nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Der Veranstalter haftet nicht für durch Diebstahl entstandene Verluste. Jeder Teilnehmer ist selbst für die sichere Verwahrung seiner Wertgegenstände verantwortlich.
2.6. Illegale / nicht lizenzierte Software
Besitzt ein Teilnehmer nicht lizenzierte Software, trägt er die volle Verantwortung, da der Veranstalter die Gültigkeit von Lizenzen nicht überprüfen kann.
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Akzeptanz dieser Bedingungen, dass er für die von ihm eingesetzte Software eine gültige Lizenz besitzt. Der Veranstalter sieht sich außer Stande dafür Haftung zu übernehmen.
Die auf den PCs der Teilnehmer befindlichen Daten entziehen sich jeglicher Verantwortlichkeit des Veranstalters. Ebenso übernimmt dieser keinerlei Haftung für auf welche Art auch immer herbeigeführten Datenverlust (z.B. durch Viren, ...)
Es ist verboten, auf der Veranstaltung so genannte Raubkopien jeglicher Art anzubieten oder anzufertigen oder sich entgegen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Software, auf welche Art auch immer, anzueignen.
2.7. File Sharing Programme
Auf der Veranstaltung ist der Gebrauch so genannter "File Sharing Programme" generell verboten.
Der Veranstalter wird die ihm bekannten technischen Möglichkeiten nutzen, um den Betrieb von solchen Programmen zu unterbinden.
2.8. Nikotin, Alkohol und sonstige Rauschmittel
Der Konsum von illegalen Rauschmittel ist auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten. Das Rauchen ist nur an speziell gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Werden illegale Drogen konsumiert, so wird dies ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen werden vom Veranstalter der Veranstaltung verwiesen.
2.9. Politische Meinung, anstößiges Material und Werbung
Die Verbreitung von anstößigem, gegen die „gute Sitte“ verstoßendes Material, als auch politischen Meinungen ist verboten.
Unter Material sind dabei nicht nur Schriften und Software, sondern jede Art von Medium wie z.B. Kleidung, verbale Kundgebungen etc. zu verstehen.
Ebenfalls verboten ist Werbung von Seiten der Teilnehmer, die durch den Veranstalter nicht genehmigt wurde.
2.10. Speicherung persönlicher Daten
Persönliche Daten, die im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung erhoben werden, werden durch das Verwaltungssystem DOTLAN gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Der Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung zu, Infomails vom Veranstalter zu erhalten. Diese können jedoch jederzeit storniert werden. Diese Infomails enthalten relevante Informationen zur Veranstaltung und werden nicht zu Werbezwecken benutzt.
3. Weitere Regelungen
3.1. Alter der Teilnehmer
Personen die noch nicht volljährig sind benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
Personen unter 16 Jahren können an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
3.2. Anfertigung von Fotos bzw. Werbematerial
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Videos, etc., die vom Organisationsteam sowie von akkreditierten Medienpartnern und Pressevertretern auf der Veranstaltung angefertigt werden, nach Belieben veröffentlicht werden können.
3.3. Verstoß gegen Regeln
Personen, die gegen die Veranstaltungsregeln verstoßen, können bei groben Vergehen sofort, sonst im Wiederholungsfall ohne Rückerstattung des Unkostenbeitrages von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
3.4. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behählt sich das Recht vor die Veranstaltung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzusagen.
3.5. Haftung
Für den Fall einer Haftung des Veranstalters für irgendwelche Nachteile ist dies auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingeschränkt.
01. January 2009 - 00:00 ( Team DoT2k9 )
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